Ehrungen

Staatliches Ehrenzeichen für 25 und 40 Jahre aktiven Dienst

Zur Berechnung der aktiven Dienstzeit gilt immer das Eintrittsalter nach damaligen Rechtsstand. Feuerwehranwärter sind grundsätzlich erwachsenen Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt.

Generell kann man von folgendem ausgehen:

  • Eintritt bis zum 31.12.1966 – Möglich ab 16 Jahre
  • Eintritt zwischen 01.01.1967 und 31.07.1998 – Möglich ab 14 Jahre
  • Eintritt ab dem 01.08.1998 – Möglich ab 12 Jahre

Die staatlichen Ehrenzeichen für verdiente Dienstleistende einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer anerkannten Werkfeuerwehr werden im Rahmen eines Ehrenabends von Herrn Landrat Scherf im Auftrag des Innenministers verliehen.

 
Orden und Ehrenzeichen des LFV Bayern

Über den Landesfeuerwehrverband Bayern sind Ehrungen mit der Bayerischen Feuerwehr Ehrenmedaille und dem Bayerischen Feuerwehr Ehrenkreuz möglich

 
Ehrungen und Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbands

Auch über den DFV sind zahlreiche Ehrungen verdienter Personen möglich.

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