Zur Berechnung der aktiven Dienstzeit gilt immer das Eintrittsalter nach damaligen Rechtsstand. Feuerwehranwärter sind grundsätzlich erwachsenen Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt.
Generell kann man von folgendem ausgehen:
Die staatlichen Ehrenzeichen für verdiente Dienstleistende einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer anerkannten Werkfeuerwehr werden im Rahmen eines Ehrenabends von Herrn Landrat Scherf im Auftrag des Innenministers verliehen.
Über den Landesfeuerwehrverband Bayern sind Ehrungen mit der Bayerischen Feuerwehr Ehrenmedaille und dem Bayerischen Feuerwehr Ehrenkreuz möglich
Auch über den DFV sind zahlreiche Ehrungen verdienter Personen möglich.